Generell ist es nicht illegal, wenn man ein Konto bei einer ausländischen Bank eröffnet. Dies ist in der heutigen Zeit in vielen Ländern möglich und bedarf dabei noch nicht einmal eines persönlichen Besuchs. Innerhalb der EU ist die Eröffnung besonders vorteilhaft, da das Bankwesen möglichst barrierefrei gestaltet wurde. Durch das neue SEPA-System wurden die Überweisungen vereinheitlicht und sind darüber hinaus in vielen Fällen kostenfrei.
Zu beachten ist jedoch, dass mögliche Zinsen, die man im Ausland auf seinem Konto erzielt, bei der Steuererklärung mit angegeben werden müssen. Dies gilt auch, wenn es nur kleine Beträge sind, ganz besonders jedoch, falls sehr große Zinsgewinne erzielt wurden. Das Vergessen oder Verschweigen von ausländischen Zinserträgen wird in Deutschland als Steuerhinterziehung angesehen. In den vergangenen Jahren hat sich die Gesetzgebung zu diesem Thema erheblich verschärft, wobei besonders ausländische Konten in das Blickfeld der deutschen Finanzämter geraten sind. Selbst Länder wie die Schweiz kooperieren immer öfters mit den Behörden beim Thema Steuerhinterziehung. Aus diesem Grund ist es mittlerweile sehr ratsam, seine Zinserträge von ausländischen Konten sehr genau anzugeben.