Kinder, Jugendliche und Auszubildende können sich von ihren Eltern bei Banken ein Konto einrichten lassen. Die meisten Banken bieten solche Jugend- oder Kinderkonten bereits ab dem Eintritt in die Schule an. Die Eröffnung des Kontos kann dabei nur mit der Zustimmung der Eltern vorgenommen werden. Minderjährige sind nicht in der Lage ein eigenes Konto bei einer Bank zu eröffnen.
Der Leistungsumfang eines Jugendkontos unterscheidet sich typischerweise kaum von dem eines Erwachsenen. Selbst die Möglichkeit des Online Bankings wird Minderjährigen eingeräumt, die entsprechende Erlaubnis der Eltern vorausgesetzt. Im Gegensatz zu Konten für Erwachsene sind die Jugendkonten zudem fast immer kostenfrei. Für die Nutzung der Leistungen fallen keine Gebühren an. Ein Dispo oder das Überziehen des Kontos ist dagegen nicht möglich. Hier greifen hohe Sicherheitsmaßnahmen für Minderjährige, die verhindern sollen, dass Kinder Schulden machen.