Die Tatsache, dass Banken eine Schufa-Abfrage vornehmen und damit die Möglichkeit haben, einen Kontoantrag abzulehnen, lässt die Frage aufkommen, ob es nicht eine Pflicht zur Bereitstellung geben könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auch wenn der Zentrale Kreditausschuss bereits 1995 Banken nahelegte, ein Bürgerkonto anzubieten, dass unabhängig von Schufa und Einkommen eröffnet werden kann, ist dies bis heute nicht geschehen. Einzelne Anbieter machen hier die Ausnahme, die meisten Banken sind jedoch nicht verpflichtet, dem Kunden ein Konto zu erstellen. Gerade die Schufa-Auskunft ist eine Hürde, die in vielen Fällen dazu führt, dass Banken die Eröffnung eines Kontos ablehnen. Der Kunden besitzt in der Folge keine rechtliche Möglichkeit sich zur Wehr zu setzen, außer es wurde von der Bank ein Fehler begangen. Oftmals bleibt dann nur der Gang zu einem anderen Anbieter, der weniger strenge Anforderungen stellt.